Auch Ärzte dürfen werben
Dennoch zögern viele Ärzte, weil sie unsicher sind, was tatsächlich erlaubt ist. Richtig ist: sachliche Werbung ist zulässig, irreführende, unsachliche Werbung nachwie vor verboten.
Werbung kostet Geld,
keine Werbung kostet Patienten!
In der Tat ist Werbung nicht kostenlos zu haben. Doch eine Praxis, die ihr Leistungsspektrum nicht nachhaltig in den Blickpunkt der Patienten rückt, wird in Zukunft schlechte Karten haben. Das gilt auch für Praxen, die nicht systematisch für Ihre IGeL-Angebote werben. Die Erfahrung zeigt, dass gerade für diese Leistungen die bewährte Mund-zu-Mund-Propaganda meist versagt.
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Unser Leistungsspektrum:
Logoentwicklung und
Geschäftsaustattung
(Briefpapier, Visitenkarten, Umschläge, Fax, Terminkarten, Privatrezepte, Hinweis- und Praxisschilder etc.)
Informationsmaterial
(Konzeption und Gestaltung von Broschüren, IGeL-Preislisten und Plakaten, Newsletter oder Praxiszeitschrift)
Anzeigenkonzepte
(klassische Inserate, Personalanzeigen, Imageanzeigen)
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Öffentlichkeits- und Pressearbeit
(PR-Artikel in Publikumszeitschriften
und Zeitungen)
Konzeption- und Erstellung
von Internetpräsenzen
(inkl. Online-Redaktion und
Datenbanken)
Marketingberatung
Durchführung von Mailingaktionen
Erstellung von Fotos, Illustrationen
und Animationen
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